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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Frikos GmbH

(1) Geltungsbereich

Es gelten die Geschäftsbedingungen der Frikos GmbH (im folgenden „Frikos“ genannt). Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggeberserkennen wir nicht an, außer wir stimmen der Geltung schriftlich zu. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen desKäufers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Vorrangig gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(2) Vertragsabschluß

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Speziell ausgearbeitete Angebote gelten 30 Tage. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen der gem. 305 b BGB vorrangigen Individualabrede haben schriftlich zu erfolgen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit. Ergeben sich hiergegen späterhin begründete Bedenken, kann Frikos die Erfüllung des Vertrages von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen, oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Nichtannahme bestellter Ware ist Frikos berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

(3) Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie Frachtkosten ab Lager München. Bei Erhöhung der Lohnund Materialkosten nach Vertragsabschluß, ist Frikos berechtigt die Preise anzugleichen. Ist der Käufer mit der Erhöhung nicht einverstanden, kann Frikos vom Vertrag zurücktreten. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbarten und- oder tatsächlichen Liefertermin mehr als 3 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise.

(4) Zeichnungen und sonstige Unterlagen

An den von uns gefertigten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen oder anderen Unterlagen, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zugänglich gemacht, auch nicht zur eigenen Fertigung benutzt werden und sind auf Verlangen oder bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich ohne Kosten an uns zurückzusenden.

(5) Änderungen

Konstruktionsänderungen sowie technische Verbesserungen behält sich Frikos jederzeit ausdrücklich vor. Farbabweichungen bei Nachlieferungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.

(6) Lieferung / Lieferzeiten

Die Lieferungen von Frikos erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Lieferzeiten gelten nur annähernd und unverbindlich. Liefertermine verstehen sich ab Lager München abgehend. Bei durch unvorhergesehene Vorgänge eintretendem Lieferverzug wie Streik, Brand oder solchen in den Werken unserer Zulieferanten, sowie verspätete Übernahme durch Transportunternehmen berechtigen Frikos, den Liefertermin zu verlegen. Eine Inverzugsetzung wegen verspäteter Lieferung ist nicht möglich. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.

(7) Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Rollgelder oder andere Nebenkosten werden nicht übernommen.

Die Wahl des Transportweges und die Versandart sind Frikos überlassen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung das Werk oder unser Lager verlässt, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Frikos ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sendungen auf Kosten des Käufers zu versichern. Transportschäden sind sofort dem Transportunternehmen zu melden.

(8) Installation/Montage

Installationskosten sind im Preis nicht enthalten. Kosten für die Vorbereitung des Aufstellungsortes, Verlegung elektrischer Leitungen, Einbau elektrischer Anschlüsse, Wasseranschlüsse, Energieversorgung usw., trägt in jedem Fall der Käufer. Kosten, die Frikos durch Verzögerung einer Vorbereitung des Aufstellungsortes entstehen, insbesondere Lagerkosten, gehen zu Lasten des Käufers. Zur Vermeidung von Schäden, bei Selbstaufbau, verpflichtet sich der Käufer, die Montage der gelieferten Ware entsprechend der jeweilig mitgelieferten Montageanleitung durchzuführen und die angebrachten Hinweise zu beachten.

 

(9) Gewährleistung

 

Alle Lieferungen sind vom Käufer sofort nach Empfang zu untersuchen. Mängelrügen hat der Käufer unverzüglich i.S.d. § 377 HGB und spätestens innerhalb 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich zu erheben. Werden sie von uns als berechtigt anerkannt, so haben wir die Wahl, entweder den Schaden innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu beheben, mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, oder ein Ersatzstück zu liefern bzw. einen dem Mangel entsprechenden Preisnachlass zu gewähren. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Durch Instandsetzung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung wird die Garantiefrist nicht verlängert. Die Gewährleistungspflicht erlischt, bei normaler Abnutzung, unzureichender Wartung, fremden Eingriff, Sturz, Schlag, mutwilliger Beschädigung oder chemischer Einwirkung. Rücksendungen, Abzüge, Aufrechnungen oder Einbehaltung des Kaufpreises sind ohne vorherige, gegenseitige Verständigung nicht statthaft. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.

 

(10) Zahlung

 

Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind Zahlungen bereits bei Auftragserteilung zu 50% zu entrichten, der Restbetrag wird fällig bei Bereitstellung der Ware in unserem Lager und Rechnungsstellung. Dies gilt sowohl für Selbstabholer, als auch bei Lieferungen mit Montage. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von mindestens 5% über dem LZB-Diskont berechnet. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf die umseitig genannten Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Forderungen aus Dienstleistungen, Kundendienst sowie Montagetätigkeiten sind sofort vor Ort zu begleichen. Sämtliche Zahlungen haben gemäß Vereinbarung unter Ausschluss jeder Aufrechnung und Zurückhaltung zu erfolgen, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

(11) Eigentumsvorbehalt / erweiterter Eigentumsvorbehalt

 

Die Ware bleibt Frikos Eigentum bis zur restlosen Bezahlung aller Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Verbindet der Käufer unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes aller verbundenen Waren. Die neue Sache gilt, insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Bei Zahlungsverzug kann die Benutzung der gelieferten Gegenstände durch uns untersagt werden. Frikos ist berechtigt, sie jederzeit wieder in Besitz zu nehmen ohne Verzicht auf unsere Ansprüche. Der Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im Voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschl. MwSt.) Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt.

 

(12) Erfüllungsort und Gerichtsstand.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile München. Durch Ihre Unterschrift auf der Vorderseite bestätigen Sie, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FRIKOS GmbH gelesen haben und akzeptieren.

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